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Pedelec frisiert

Max-Eyth-Str. - 09.08.2019

Die Polizei hat am Mittwoch in Menden einen Fahrer
mit einem frisierten Pedelec erwischt.

Eine Polizeistreife kontrollierte den Biker nachts um 2.45 Uhr auf
der Max-Eyth-Straße. Wie die Beamten feststellten, war der
Geschwindigkeitssensor des Pedelecs baulich deaktiviert. So
unterstützte der Motor den Fahrer auch bei Geschwindigkeiten von bis
zu 40 km/h. Damit gehörte das E-Bike jedoch in eine andere Klasse:
Für solche "S-Pedelecs" gilt eine Versicherungs- und
Fahrerlaubnispflicht. Der 29-jährige Fröndenberger hatte aber weder
das eine, noch das andere.

Der Fahrer räumte ein, sein Rad umgebaut zu haben. Die Bauteile
lägen zu Hause. Er habe nicht gewusst, dass das verboten sei. Die
Polizeibeamten sicherten Beweise und untersagten die Weiterfahrt.
Dann konnte der Fröndenberger sein Elektrofahrrad abschieben.

Die Polizei warnt vor solchen Umbauten, die insbesondere bei
Unfällen schwerwiegende Folgen für den Fahrer haben können. Zur
Erklärung: Der Begriff "Elektrofahrrad" wird inzwischen als Synonym
verwendet für verschiedene Arten von Fahrrädern mit Motor. Wenn der
Motor den Radfahrer nur bis zu einem Tempo von 25 km/h unterstützt,
gelten Pedelecs als Fahrräder. Bei höheren Geschwindigkeiten muss der
Fahrer allein mit Muskelkraft arbeiten. Der korrekte Begriff lautet
"Pedelec 25". Die weitaus meisten in Deutschland verkauften
Elektrofahrräder gehören zu dieser Klasse. Haftpflichtversicherungen
oder Helme sind zwar angeraten, aber keine Pflicht.

Alle anderen Bikes mit Motor gelten als Kraftfahrzeug. Ihre Fahrer
müssen deshalb andere Regeln einhalten. Die Fahrzeuge brauchen eine
offizielle Betriebserlaubnis, die bei Kontrollen vorzuzeigen ist, und
müssen versichert werden. Radwege sind für sie tabu. Die Fahrer
müssen einen Helm tragen und brauchen eine entsprechende
Fahrerlaubnis. Bei klassischen "S-Pedelecs" zum Beispiel schaltet der
Motor erst bei einem Tempo von 45 km/h ab. Dafür ist ein Führerschein
der Klasse AM (auch "Rollerführerschein" genannt, im Führerschein der
Klasse B enthalten) nötig. Interessenten an solchen Fahrzeugen
sollten sich eingehend im Fachhandel beraten lassen. Nun lassen sich
die "25-er" Pedelecs allerdings auch "tunen" - so wie im Fall des
Fröndenbergers.

Die Polizei kennt die Möglichkeiten und gern verwendeten Tricks
und achtet auf solche Umbauten. Wer ohne die entsprechende
Fahrerlaubnis unterwegs ist, der begeht eine Straftat und riskiert
damit sogar eine Haftstrafe.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
Telefon: +49 (02371) 9199-1220 bis -1222
E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis@polizei.nrw.de
http://maerkischer-kreis.polizei.nrw

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis, übermittelt durch news aktuell

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